Kombinationsleistungen machen Pflege alltagstauglich: Ein ambulanter Dienst übernimmt, was Fachwissen und Erfahrung braucht – und für die restliche häusliche Pflege durch Angehörige bleibt anteilig Pflegegeld. So entsteht echte Wahlfreiheit, ohne sich für „nur Pflegedienst“ oder „nur Familie“ entscheiden zu müssen.
Wir erklären kurz und klar, wie bei Kombinationsleistungen die prozentuale Aufteilung funktioniert, wie das Pflegegeld anteilig berechnet wird, welche Fristen gelten und wie Du bei verändertem Bedarf nachsteuerst. Dazu gibt es ein Rechenmodell zum Selbstanwenden, zwei Praxisfälle, mögliche Stolperfallen und wie du mit Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege klug kombinierst.
Das Ergebnis: mehr Planbarkeit, weniger Papierstress, spürbar mehr Sicherheit.
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