Josef Fritzl – und kein Ende in Sicht: Der Inzest-Vater von Amstetten beschäftigt die Öffentlichkeit, die Justiz und die Medien seit mittlerweile 16 Jahren. Jetzt geht das juristische Tauziehen um Österreichs bekanntesten Häftling in die nächste Runde. Strafverteidigerin Astrid Wagner hat seine Entlassung beantragt!
Nachdem der inzwischen 90-Jährige aus der geschlossenen Psychiatrie des Maßnahmenvollzugs in den Normalvollzug verlegt wurde, hat Fritzls Anwältin Astrid Wagner nun auch die generelle bedingte Entlassung ihres Mandanten beantragt. Laut Wagner liegen keine Haftgründe mehr vor, Fritzl sei in keiner Weise mehr gefährlich. Jetzt muss erneut ein Richtersenat in Krems entscheiden, ob der auch wegen Mordes verurteilte Inzest-Vater doch noch einmal in Freiheit gelangt.
Aber muss das wirklich sein? Muss man einem Mann, der seine Tochter über 24 Jahre lang in den Keller gesperrt, gequält und mit ihr sieben Kinder gezeugt hat, wirklich die Freiheit schenken? Und warum setzt man sich als renommierte Strafverteidigerin dafür ein?
Das hinterfragt Polizei- und Gerichtsreporter Michael Koch gewohnt kritisch in der neuen und bereits 3. Podcast-Folge zum Jahrhundertfall Josef Fritzl. Immerhin sitze Fritzl, so Koch, nicht einfach „nur“ weil er seine Tochter in den Keller gesperrt hat – er sitze wegen Mordes, Blutschande, Vergewaltigung, schwerer Nötigung und ist bis heute der einzige Mensch in Österreich, der wegen Sklaverei verurteilt wurde. Für Astrid Wagner steht dennoch fest: Auch Josef Fritzl hat eine Chance verdient.
Unbedingt reinhören: Das große Fritzl-Update ab Sonntag in “Plädoyer für Verbrecher“ – überall zu hören, wo es Podcasts gibt.