Auch beim Datenschutz am Arbeitsplatz gilt: personenbezogene Daten der Mitarbeiter dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn eine rechtliche Grundlage vorliegt bzw. wenn der Betroffene dem Vorgang eindeutig zugestimmt hat. Aber was bedeutet das jetzt für den Arbeitgeber? Und hat der Mitarbeiter auch Pflichten, die zu beachten sind?
In unserem Podcast „Mitarbeiterdatenschutz“ gehen wir darauf ein, welche Pflichten der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber hat und auch was Mitarbeiter beim Umgang mit personenbezogenen Daten sowohl von Kolleginnen und Kollegen als auch von Externen zu beachten haben.