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Auf ein Akteneinsichtsersuchen (Art. 102 StPO) hin kommt die fernmündlich Mitteilung, die Akten würden nicht verschickt, man müsse diese vor Ort einsehen. Alles Argumentieren von Sandra hilft nichts. [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch) reagiert auf die entsprechende Telefonnotiz erwartungsgemäss wenig gelassen.

**Weitere Podcastreihen von [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch)**
- Auf dem Weg zur Anwältin
- Interview aus dem Gefängnis
- Fragen den Anwalt
- Mit 40i cha mers mit de Tiger
- Strafverteidigung

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- [Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra](http://www.duribonin.ch)
- Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)