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Die Europäische Kommission möchte das „Recht auf Reparatur“ gesetzlich verankern, um die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. „Recht auf Reparatur“ kann vieles bedeuten: etwa das Recht auf Reparatur während oder nach der gesetzlich festgelegten Garantiezeit – oder das Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, Geräte selbst zu reparieren.