Im ersten Halbjahr 2024 gab es in der EU über 513 000 Asylanträge. Ein Drittel der Asylsuchenden sind Frauen und Mädchen. Die EU berücksichtigt bei Asylverfahren Geschlechteraspekte. Beispielsweise hat der Gerichtshof der EU geschlechtsspezifische Gewalt als Asylgrund anerkannt. Trotz dieser Fortschritte muss noch viel getan werden, um die Menschenrechte von Asylbewerberinnen zu schützen.