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In der aktuellen Episode von „Recht Alt Recht Jung“ erörtern Dr. Wrege und Jan Stumper die verfassungstheoretische Verortung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) innerhalb der bundesrepublikanischen Ordnung. Den Ausgangspunkt der Diskussion bildet die jüngste Entscheidung zur Triage-Regelung, die das Gericht auf Ebene der Gesetzgebungskompetenz löste, ohne eine materielle Prüfung der Grundrechtsrelevanz vorzunehmen. Anknüpfungspunkt bildet auch ein FAZ-Artikel, der unter unten stehendem Link abrufbar ist.

Die Folge widmet sich der Frage, ob das BVerfG als rein rechtlicher Wächter der Verfassung agiert oder ob ihm faktisch eine politisch-gestaltende Funktion zukommt. Dabei werden Parallelen zur Entwicklung des U.S. Supreme Court gezogen und die Bedeutung der gesellschaftlichen Akzeptanz als Geltungsgrundlage richterlicher Autorität reflektiert.

Thematische Schwerpunkte dieser Folge:

* Die Entscheidung des BVerfG zur Triage: Kritik an der Vermeidung materiell-rechtlicher Aussagen durch den Rückzug auf Kompetenzfragen.

* Judicial Self-Restraint versus politische Übergriffigkeit: Die Grenzen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle gegenüber dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber.

* „Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht“: Eine Analyse des politischen Charakters des Verfassungsrechts im Sinne der Münsteraner Schule.

* Das Senatsprinzip als Mechanismus der Entpolitisierung und die Rolle der richterlichen Persönlichkeit im Entscheidungsprozess.

* Die Gefährdung der institutionellen Autorität durch zunehmende Politisierung nach US-amerikanischem Vorbild.

Link zum genannten FAZ-Artikel: Volkmann, Wie Karlsruhe begründet - Die unpolitische Gewalt https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-unpolitischen-begruendungen-des-bundesverfassungsgerichts-110809929.html, zuletzt abgerufen 11.02.2026.

Timestamps: 00:00 Begrüßung und Einführung in die Thematik 01:00 Das Bundesverfassungsgericht als politisches Gericht? Eine Bestandsaufnahme 01:42 Analyse der Triage-Entscheidung: Die Priorisierung der Zuständigkeitsprüfung vor der materiellen Begründung 05:51 Diskussion über die „Vermeidungsstrategie“ des Gerichts und die Kritik von Prof. Volkmann 08:47 Richterliche Entscheidungstechnik: Die Suche nach dem „breitesten Grund“ für Urteilssprüche 13:10 Demokratische Legitimation und das Verhältnis zum Gesetzgeber: Ein Vergleich mit dem U.S. Supreme Court 16:40 Die Münsteraner Schule: Zur inhärenten politischen Dimension des Verfassungsrechts 19:42 Die Autorität des BVerfG: Staatsräson, soziale Akzeptanz und kelsensche Grundnormen 24:10 Der Mensch als Richter: Subjektive Meinungsbildung und deren Einhegung durch das Senatsprinzip 30:50 Die Außendarstellung der Neutralität (Andreas Voßkuhle) versus die Realität der Entscheidungsfindung 35:00 Zusammenfassung: Das Erfordernis rechtlich fundierter Entscheidungen im Namen des Volkes



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