Im Bewerbungsverfahren liegt es nahe, aussichtsreiche Kandidaten auch via Google und Social Media Plattformen zu durchleuchten und auf Tauglichkeit zu überprüfen. Wo liegen hier die Grenzen, wann geht man als Personaler zu weit? Wir machen in dieser Folge einen kleinen Ausflug ins Datenschutzrecht.
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