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Am 11. Juni 2022 wurde es vom Bundestag verabschiedet, nun ist es zu Beginn des Jahres in Kraft getreten: Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“. Was bedeutet das für die Unternehmen, welche Sorgfaltspflichten treffen sie und sind diese überhaupt umsetzbar? Wir werfen einen Blick auf ein Gesetz, das nicht nur die „ganz Großen“, sondern bald auch Arbeitgeber mit mehr als 1.000 Mitarbeitern trifft.

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