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Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO von Mitarbeitern bzw. ehemaligen Mitarbeitern werden ggü. dem Arbeitgeber häufig im Zusammenhang mit Kündigungsschutzprozessen geltend gemacht – was oft zu großer Unruhe führt. Was steckt dahinter und kann man ein solches Vorgehen verhindern?

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