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Im Januar ist sie da: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dann hat der sog. gelbe Schein ausgedient und die elektronische Variante ist auch für den Arbeitgeber verpflichtend. Was bedeutet das für die Praxis, worauf müssen Sich Unternehmen vorbereiten und welche Bedenken gibt es beim Datenschutz?

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