Die Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie hätte bereits bis zum 17.12.2021 erfolgen müssen, doch nun scheint es endlich so weit zu sein: das Hinweisgeberschutzgesetz hat scheinbar die letzten Hürden genommen und kann voraussichtlich „schon“ im Juni in Kraft treten. Wir fassen noch einmal zusammen, was jetzt für Arbeitgeber auf der To-do-Liste steht.
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