Egal, ob es um gleiche Bezahlung oder Frauen in sog. Männerberufen oder umgekehrt geht, Geschlechtergleichbehandlung ist mittlerweile ein Klassiker im Arbeitsrecht und beschäftigt die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit. Wir sprechen anhand von zwei aktuellen Fällen über Diskriminierung wegen des Geschlechts und Vorschriften des AGG.
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