Handys und mittlerweile Smartphones sind seit Langem fester Bestandteil unseres Alltags. Das LAG Niedersachsen, Beschl. v. 13.10.2022, 3 TaBV 24/22, hat entschieden, dass ein Verbot der privaten Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Wir wollen uns den Fall einmal genauer anschauen und u. a. die Frage klären, wie ein solches Verbot in die heutige Arbeitswelt passt.