In einem Urteil LAG Niedersachen vom 7. April 2022 ordnet das Gericht ein Nichtabsperren des Schreibtisches durch einen Mitarbeiter als Verletzung der Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis ein. Die Nichtbeachtung einer Arbeitsanweisungen zum Datenschutz im Rahmen des Direktionsrechts wiege so schwer, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein kann.
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