Ausgehend von einem Urteil des ArbG Bremen vom 14.12.2023 wollen wir über die Frage sprechen, wie man interessengerecht mit sog. Low Performern umgehen kann. Die Bandbreite ist natürlich riesig und nicht jeder, der unterdurchschnittliche Leistungen erbringt macht absichtlich einen schlechten Job. Andererseits gibt es aber auch diejenigen, die ein ganz grundsätzliches Motivationsproblem haben.
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