Der EuGH hatte im Mai 2019 vorgelegt und jetzt hat das BAG in einem aktuellen Beschluss nachgezogen, noch bevor der deutsche Gesetzgeber auf die EuGH-Entscheidung mit einer Änderung des ArbZG reagieren konnte (oder wollte). Ist die Vertrauensarbeitszeit nun am Ende? Denn Arbeitgeber jeder Größe müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen.
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