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Bei dem Begriff „Gefährdungsbeurteilung“ denkt man sofort an den Arbeitsschutz und dann an ergonomische Sitzmöbel, Vorschriften zum Umgang mit gefährlichen Stoffen usw. Dabei ist damit ganz umfassend die systematische Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind, gemeint; und das schließt den Blick auf die Psyche der Arbeitnehmer zwingend mit ein.

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