Das sächsische LAG hat sich am 17. März in einem beachtenswerten Urteil mit der Frage befasst, ob sich Betriebsratsmitglieder kritisch in sozialen Medien äußern dürfen. Garniert wird der Fall mit einer Kündigung und Videoaufnahmen während einer Sitzung des Gremiums.
Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt