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Seit mehr als sechs Jahren haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf die vorübergehende Verringerung ihrer Arbeitszeit. Es ist existiert kaum Rechtsprechung zu diesem Thema und man munkelt, die Brückenteilzeit spiele – anders als die „normale“ Teilzeit eine eher untergeordnete Rolle in den Unternehmen. Darüber sprechen wir in einer neuen Folge unseres AuA-Podcasts.

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