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Betriebliche E-Mails mit sensiblen Inhalten landen oft auf privaten Accounts der Arbeitnehmer, weil diese die Nachrichten weiterleiten. Was können Arbeitgeber hiergegen tun und wie ist das Verhalten arbeitsrechtlich einzuordnen? Ausgangspunkt ist eine Entscheidung des OLG München vom 31.7.2024.

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