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Die ersten beiden Instanzen hatten die Klage noch abgelehnt, doch der BGH gab nun dem Kläger recht: Die Bezeichnung „klimaneutral“ ohne weitere Erläuterung in einer Anzeige eines Süßwarenherstellers ist nicht zulässig. Wie es zu diesem Richtungswechsel kam, erfahren Sie in dieser Podcastfolge von Dr. Stephanie Reinhart.
Ihre Expertin
Dr. Stephanie Reinhart
Rechtsanwältin
Kontaktdaten
Dr. Stephanie Reinhart
REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Ehrengutstr. 1b
80469 München
Tel.: +49 89 41 11 282 00
Fax: +49 89 41 11 282 22
E-Mail: info@reinhart.legal
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