In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall schlossen die Arbeitsvertragsparteien Ende März 2021 einen Arbeitsvertrag, auf dessen Grundlage der Arbeitnehmer ab dem 1. Mai 2021 bei der Arbeitgeberin tätig wurde. Der Vertrag kam durch Vermittlung eines Personaldienstleisters zustande. Muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Vermittlungsprovision erstatten? Die Rechtsprechung fällt eindeutig aus. Die Referenten Arne Schrein und Frank Lehmhagen klären auf.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar: Arbeitsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br128