Der Arbeitgeber hat langzeiterkrankten Beschäftigten das betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten (§167 Abs. 2 SGB IX) - so weit, so bekannt!
Aber haben Sie Überblick über sämtliche Akteure, die am BEM-Tisch Platz nehmen dürfen? Und wissen Sie, welcher Beteiligter wann einzubinden ist - und warum? Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Niklas Pastille teilen hierzu wichtige Informationen mit Ihnen.
Themen in der heutigen Folge:
Der Arbeitgeber und sein (ggf. externer) Vertreter - immer beteiligt
Empfehlung aus dem Podcast:
BEM Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on260