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Bisher mussten geleistete Überstunden dargelegt und vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt werden. Mit Spannung wurde erwartet, ob das BAG aufgrund des EuGH Urteils zum Zeiterfassungssystem die bisherige jahrelange Rechtsprechung zur Darlegungs- und Beweislast von Überstunden ändert. Die enttäuschende Antwort: leider nein! Die Rechtsanwälte Arne Schrein und Ansgar Dittmar kommentieren das BAG Urteil.

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164