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Ab einer Betriebsratsgröße von 9 Mitgliedern muss ein Betriebsausschuss gebildet werden. Er führt die laufenden Geschäfte des Gremiums, weitere Aufgaben können ihm (verantwortlich) übertragen werden. Was bedeutet das im Einzelnen? Was sind die Aufgaben des Betriebsausschusses – und wie wird er gewählt? Rechtsanwalt Christian Wiskocsill und Volljuristin Frauke Hartmann tauschen sich hierüber aus.

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Seminar: Betriebsverfassungsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br163