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Arbeitgeber müssen zukünftig die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen, so der EuGH mit seiner neuen Entscheidung vom 14.05.2019 (Az: C-55/18).

Wir besprechen mit Ihnen, was diese Entscheidung für den Arbeitgeber bedeutet und welche Auswirkungen diese Entscheidung für Ihren Betriebsalltag und Ihre Arbeit als Betriebsrat haben kann.