Das BVerfG hat die Rechtsprechung des BAG zur sachgrundlosen Befristung gekippt. Ein Arbeitsvertrag mit sachgrundloser Befristung ist bei demselben Arbeitgeber nur einmal möglich. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011 gekippt.
Die Themen für Heute: