Liegt eine Kündigung auf dem Tisch, ist das Ende des Arbeitsverhältnisses absehbar. Jetzt heißt es das Arbeitsverhältnis möglichst einvernehmlich zu beenden. Dabei stellt sich natürlich immer die Frage, was passiert mit angesammelten Überstunden? Eine Entscheidung darüber musste jetzt das BAG treffen...
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