Das LAG Niedersachsen bekräftigt in seinem Urteil vom 16.1.2019:
Schwerbehinderte müssen auf Ihren Zusatzurlaub hingewiesen werden!
Die Themen für heute:
- Grundsatz: Der Arbeitgeber muss Menschen mit Behinderung auf ihren Zusatzurlaub hinweisen
- Geldanspruch auf Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Was sagt der EuGH?