Gesetzliche Kleidervorschriften – Schutzkleidung: hierbei besteht kein Mitbestimmungsrecht des BR´s. Aber: Was ist, wenn der Arbeitgeber in einer Versicherung oder einer Bank aus Imagegründen als Dresscode „Anzug oder Kostüm“ vorgibt? Darf der AG Kleidervorschriften machen? Dies ist durch das Direktions- und Weisungsrecht des AG gedeckt. Aber gleichzeitig betrifft dies die betriebliche Ordnung und der BR muss dem nach § 87 Abs. 1nR. 1BetrVG zustimmen und kann mitbestimmen. Mehr dazu im heutigen Podcast zusammen mit den Rechtsanwälten Maja Lukac und Arne Schrein.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163