Verschwiegenheit ist ein heikles Thema bei unseren Betriebsratsmitgliedern. Hier möchte keiner einen Fehler machen. Klar, es gibt den § 79 des BetrVG, aber was ist, wenn der BR beschließt, dass zu einem bestimmten Thema geschwiegen werden muss? Kann der BR als Gremium durch Beschluss seine Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichten?
Die Themen für heute: