Themen in der heutigen Folge:
- Smartphone-Verbot für private Zwecke während der Arbeitszeit unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Entscheidung des LAG Niedersachsen
- Aushang in der Produktion eines Automobilzulieferers mit Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit
- Nutzungsverbote oder -erlaubnisse während der Pausen sind mitbestimmungspflichtig.
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164