Bald ist es wieder soweit – Fasching und Karneval stehen vor der Tür. Auch wenn es in manchen Teilen von Deutschland als die fünfte Jahreszeit bezeichnet wird, gibt es an Fasching keinen offiziellen Feiertag. Gerade im Kölner und Düsseldorfer-Raum gilt ab jetzt dann der Ausnahmezustand. Auf was man hier als Arbeitnehmer so achten muss und welche gesetzlichen Regelungen oder Rechtsprechung existieren, besprechen Lina Goldbach und Tobias Gerlach in der heutigen Podcast-Folge.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128