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Gibt es einen Grund, warum Betriebsrat und SBV Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder des Geschlechts im Betrieb dulden sollten? Die Rechtsanwälte Fabian Baumgartner und Niklas Pastille sehen keinen. Stattdessen verweisen sie auf den in der betrieblichen Praxis wenig bekannten, aber wichtigen Paragraf 12 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG.

Themen in der heutigen Folge:

Weitere Informationen zum Thema:

Seminar Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz → https://www.waf-seminar.de/br358