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Vielleicht kennst du folgendes Problem: Du bist im Betriebsrat, der Arbeitgeber wendet sich an dein Gremium und will eine Anhörung zu einer Kündigung durchführen. Du hast Bedenken, ob die Kündigung rechtmäßig ist, denn du siehst einige Widerspruchsgründe, aber der Arbeitgeber nicht, der will den Arbeitnehmer loswerden. Kannst du der Kündigung widersprechen oder zumindest Bedenken äußern und wo ist der Unterschied? Volljuristin und Fachreferentin Ariane Bergstermann-Casagrande und Fachanwalt für Arbeitsrecht Aytug Tuncel klären heute auf!

Themen der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast: