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Die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) sollte eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in der letzten Legislaturperiode der Großen Koalition wurde dies jedoch nicht erreicht. Dies führte zu einem förmlichen Vertragsverletzungsverfahren von der EU-Kommission gegen Deutschland am 27. Januar 2022 aufgrund von Fristversäumnis. Am 17. März 2023 wurde die Richtlinie erneut im Bundestag verabschiedet und wird am 27. März 2023 im Rechtsausschuss besprochen. Eine Beschlussempfehlung für beide Initiativen ist vorgesehen. Am 30. März findet die Abstimmung im Bundestag statt, gefolgt von der Abstimmung im Bundesrat am 31. März. Rechtsanwalt Tuncel Aytug und Rechtsanwalt Domenic Böhm tauschen sich über den aktuellen Stand des Hinweisgeberschutzsystems aus.

Themen in der heutigen Folge:

Webinarempfehlung aus dem Podcast:

Hinweisgeberschutzgesetz: https://www.waf-seminar.de/on534