Welche Gehälter und freiwilligen Bonuszahlungen dürfen Betriebsratsmitglieder vom Arbeitgeber beziehen? Wann sind Bezüge noch angemessen, wann sind sie übersetzt? Betriebsräte dürfen gemäß § 78 Satz 2 BetrVG wegen ihrer Tätigkeit nicht begünstigt werden. Fraglich ist, ob eine Begünstigung im Sinne der Vorschrift vorliegt, wenn der Arbeitgeber einem Mitglied des Betriebsrats vergleichsweise höhere Bezüge bewilligt und gewährt als den übrigen Beschäftigten. Betriebsräte sollten im Hinblick auf die Erfüllung etwaiger Straftatbestände sehr sensibel und achtsam mit solchen Sachverhalten umgehen. Die Rechtsanwälte Tobias Gerlach und Alexandros Tsioupas tauschen sich anhand von einzelnen Fallbeispielen über die Verletzung des Begünstigungsverbotes aus
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163