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Das Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes kann zumindest dann keine mildere Maßnahme im Rahmen einer Änderungskündigung sein, wenn es Teil der unternehmerischen Entscheidung ist, bestimmte Arbeitsplätze in der Zentrale des Arbeitsgebers zu konzentrieren und für diese Arbeitsplätze kein Homeoffice-Arbeitsplatz anzubieten. Unsere Fachanwälte Carolin Wiesbauer und Fabian Baumgartner, haben die Einzelheiten.

 

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Home-Office und mobiles Arbeiten Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on521