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Einer schwangeren Arbeitnehmerin darf nicht gekündigt werden. Aber was, wenn sie die Schwangerschaft erst nach Zugang der Kündigung feststellt? Dann muss der Schwangerschaftsbeginn errechnet werden. Wie die Berechnung erfolgen muss, dazu hat das BAG eine klare Zahl genannt. Die Rechtsanwälte Arne Schrein und Frauke Hartmann tauschen sich über dieses Thema aus.

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129