Gerade in Corona-Zeiten ergibt sich oft die Situation, dass Arbeitnehmer mit betreuungspflichtigen Kindern z.B. wegen der Kita- oder Schulschließungen keine Resturlaubs- bzw. Überstundensalden mehr haben, um bei erneuten Schließungen die Kinder betreuen zu können. Daher kommen manche Arbeitnehmer auf die Idee, Teile ihres Urlaubs aus sozialer Sicht, diesen Arbeitnehmern zu schenken. Doch können Urlaubs- bzw. Überstundenansprüche zwischen Arbeitnehmern einfach verschenkt werden?
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Corona und Urlaub aktuell
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