Themen in der heutigen Folge:
- Schilderung des Falls
- Zentrale Frage: genügt in diesem Fall eine Abmahnung (so das ArbG Wuppertal im erstinstanzlichen Urteil) oder rechtfertigt der Sachverhalt eine fristlose Kündigung
- Für eine fristlose Kündigung braucht es eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Diese liegt jedenfalls im Diebstahl der vier Weinflaschen vor
- Führt die Selbstanzeige der Mitarbeiter zu einer anderen Beurteilung?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/br258