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Bislang galt, was jeder weiß: Spätestens am vierten Tag einer Arbeitsunfähigkeit bedarf es der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber in Papierform. Diese physische Vorlagepflicht soll nun – jedenfalls zum Teil – zum 1. Januar 2023 abgeschafft und durch eine „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ ersetzt werden. Die Rechtsanwälte Arne Schrein und Sebastian Böhm gehen in diesem Podcast auf die Auswirkungen der elektronischen AU genauer ein.

Themen in der heutigen Folge:

I) Bisheriges Vorgehen

II)Neues Vorgehen

Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129