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Verletzt der Arbeitgeber seine Obliegenheit, ein verbindliches System der Arbeitszeiterfassung einzuführen (EuGH vom 14.5.2019 – C 55/18) und kann er deshalb der Darstellung des Arbeitnehmers im Überstundenprozess nicht substantiiert entgegentreten, gilt diese als zugestanden.

Themen in der heutigen Folge:

Weitere Informationen zum Thema:

Überstunden → https://www.betriebsrat.com/ueberstunden-mehrarbeit

Seminarempfehlungen aus dem Podcast:

Betriebsverfassungsrecht Teil 2: www.waf-seminar.de/br164

Arbeitsrecht Teil 1: www.waf-seminar.de/br128