Verletzt der Arbeitgeber seine Obliegenheit, ein verbindliches System der Arbeitszeiterfassung einzuführen (EuGH vom 14.5.2019 – C 55/18) und kann er deshalb der Darstellung des Arbeitnehmers im Überstundenprozess nicht substantiiert entgegentreten, gilt diese als zugestanden.
Themen in der heutigen Folge:
Weitere Informationen zum Thema:
Überstunden → https://www.betriebsrat.com/ueberstunden-mehrarbeit
Seminarempfehlungen aus dem Podcast:
Betriebsverfassungsrecht Teil 2: www.waf-seminar.de/br164
Arbeitsrecht Teil 1: www.waf-seminar.de/br128