Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf einen Kostenvorschuss zur eigenen Beschaffung von Videokonferenztechnik mein das LAG Berlin-Brandenburg. "Zahlen" muss der Arbeitgeber aber dennoch für das Equipment. Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Niklas Pastille, haben die Einzelheiten
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Home-Office und mobiles Arbeiten: https://www.waf-seminar.de/on521
Modernisierte BR-Arbeit: https://www.waf-seminar.de/br526