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Raum ist in der kleinsten Hütte? Von wegen. Endlich benennt die Rechtsprechung Mindestvoraussetzungen, denen das vom Arbeitgeber geschuldete Betriebsratsbüro in jedem Fall genügen muss. Erfüllt IHR Arbeitgeber seine Pflicht? Oder werden Sie nun „umziehen“? Die Rechtsanwälte Maja Lukac aus München und Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin entschlüsseln Ihnen die hochinteressante neue Entscheidung (Hessisches LAG Beschl. v. 31.7.2023 – 16 TaBV 151/22). Jedes Betriebsratsratsmitglied sollte diesen Podcast gehört haben.

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast: