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Jeder berichtet gerne, wie es gerade so im Job läuft. Und auch die Betriebsratsarbeit sollte möglichst transparent gestaltet werden. Demgegenüber gibt es den § 79 BetrVG, der BR-Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichte.

Wo hört also die Transparenz auf und wo fängt die Pflicht zur Verschwiegenheit an, dies fragen sich unsere BR-Mitglieder immer wieder. Die Abgrenzung ist alles andere als einfach.

Die Themen für heute:

👉 Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I