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Im Ernstfall muss alles schnell gehen! Doch was darf man mit eingeschaltetem Blaulicht eigentlich wirklich? Gilt mit Blaulicht und Folgetonhorn die Straßenverkehrsordnung? Muss ein Einsatzfahrzeug bei der roten Ampel anhalten? Und, ab wann wird ein „roter LKW“ überhaupt zum Einsatzfahrzeug? Diese und viele weitere spannende Fragen beschäftigen alle Blaulichtorganisationen tagtäglich. Heute gibt es konkrete Antworten vom niederösterreichischen Landesfeuerwehrjuristen Dr. Klaus Perl. Er ist nicht nur fachkundiger Rechtsanwalt, sondern auch selbst Einsatzfahrer und zeigt, wie die theoretischen Paragrafen im Einsatzfall anzuwenden sind. So viel vorweg: wir hätten diese Folge auch „Recht lustig“ nennen können.