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Er war stolzer Polizist, doch ein Verbrechen kostete ihn seine Karriere. Ernst Karl wurde 1967/68 Opfer einer Erpressung und fürchtete nicht zuletzt wegen des viel kritisierten Paragraphen 129 I b um Status und Seelenheil. Auch nach dem Ableben seiner Peiniger hatte das Leid kein Ende. Zunehmend psychisch beeinträchtigt galt er später als einer der gefährlichsten Häftlinge Österreichs. Sein Tod unter skandalösen Umständen führte zu Diskussionen.