Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.“ Mit dieser in Art. 15 Abs. 3 S. 1 DSGVO verankerten Regelung beschäftigten sich Wissenschaft und Praxis seit Inkrafttreten der DSGVO gleicherma-ßen. Der EuGH hat im Januar und im Mai 2023 zwei zentrale Entscheidungen zu Art. 15 DS-GVO gefällt, nämlich im Januar im Hinblick auf ein Vorabentscheidungsersuchen im Rahmen eines Verfahrens gegen die Österreichische Post AG und Anfang dieses Monats im Hinblick auf ein Vorabentscheidungsersuchen im Rahmen eines Verfahrens gegen die Österreichische Datenschutzbehörde. Eine weitere Entscheidung, zu denen die Schlussanträge des Generalanwalts vorliegen, steht an. Im DataAgenda-Podcast werden die Entscheidungen mit Blick auf ihre Auswirkungen für die Praxis beleuchtet mit Dr. Yannick Peisker, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit an der Univer-sität Bonn und Yvette Reif, stellvertretende Geschäftsführerin der GDD.